Kann man ein Girokonto trotz Schufa eröffnen?

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Das Girokonto ist aus Sicht vieler Banken und Sparkassen der „Dreh- und Angelpunkt“ einer Geschäftsbeziehung mit uns Verbrauchern. Das Kreditinstitut, das unser Girokonto führt, hat den „kürzesten Weg“ uns Angebote zu unterbreiten und somit weitere Produkte abzusetzen. Sicher beobachten auch Sie, dass Ihnen Ihre Hausbank immer mal wieder diverse Angebote zusendet. Der Grund dafür liegt darin, dass die Institute im Durchschnitt nur wenig an der reinen Kontoführung verdienen. Ertragspotenziale liegen im sogenannten „Cross-Selling“.

Wenn Sie negative Einträge in der Schufa verfügen, ist es deshalb durchaus schwer, an ein preislich attraktives Girokonto zu gelangen. Denn aus Sicht Ihres Kreditinstitutes bestehen in diesem Fall natürlich deutlich weniger Möglichkeiten, zusätzliches Geschäft mit Ihnen zu generieren. Denn diese gehen davon aus, dass Ihre Bonität als Kunde in dieser Situation schlecht sein muss. Hinzu kommt, dass beispielsweise die Gefahr einer Kontopfändung, welche für ein Kreditinstitut zusätzlichen Aufwand bedeutet, vermeintlich höher ist. Entsprechend schwer tun sich die meisten Kreditinstitute, ein Girokonto für Sie zu führen, wenn die im Zusammenhang mit der Kontoeröffnung abgefragte Schufa-Auskunft negative Einträge ans Licht bringen sollte. In der Praxis wird Ihr Eröffnungsantrag dann häufig abgelehnt. Alternativ dazu werden Ihnen unter Umständen nur recht kostenintensive Kontomodelle angeboten. Die Einrichtung eines Dispositionskredites ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

Als Bankkunde mir negativen Schufa-Einträgen hat man es also gar nicht so leicht, wenn es um die Eröffnung eines Girokontos geht. Allerdings bestehen dennoch Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise auf die Dienste eines Kreditinstitutes zurückgreifen, das nicht auf Informationen der Schufa zurückgreift. Zwar fragen immer mehr Institute Einträge der Schufa ab. Trotzdem existieren auch derzeit durchaus noch Häuser, bei denen solche Eintragungen generell keine Rolle spielen.

Das Guthabenkonto als „Notlösung“

Als sogenanntes Jedermann-Konto bieten praktisch alle Banken und Sparkassen ein Girokonto an. Wie erwähnt, weichen dessen Konditionen jedoch von den Standard-Angeboten des jeweiligen Kreditinstitutes ab, wobei ein preislicher Nachteil der Jedermann-Konten vor allem bei den Sparkassen nur gering oder sogar praktisch nicht vorhanden ist. Diese Art Girokonto zeichnet sich dadurch aus, dass ein vertraglicher Ausschluss von Kontoüberziehungen vereinbart wird. Indirekt hat dies zur Folge, dass kein Dispositionskredit eingerichtet wird. Sie verpflichten sich als Kontoinhaber, Ihr neues Girokonto ausschließlich im Guthaben zu führen. Das Jedermann-Konto wird deshalb häufig auch als Guthabenkonto bezeichnet. Egal, für welchen Anbieter Sie sich letztlich entscheiden – vergleichen Sie möglichst immer verschiedene Angebote eines Guthabenkontos. Diese Empfehlung gilt natürlich immer. Unabhängig davon, ob es Ihnen um ein Guthabenkonto oder ein „normales“ Girokonto geht.

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