Ab welchem Alter darf man ein eigenes Girokonto eröffnen?

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Geld spielt in unserem Alltag eine wichtige Rolle. Dabei nimmt der Anteil unbarer Bezahlvorgänge stetig zu. Klassische Kontokarten bzw. Kreditkarten werden von uns Verbrauchern mittlerweile so häufig eingesetzt wie noch nie zuvor. Deshalb sollten auch Kinder und Jugendliche bereits den Umgang mit Geld erlernen – unter anderem mit einem eigenen Girokonto. Denn das Girokonto ist praktisch der einzige Weg, auch am unbaren Zahlungsverkehr teilzunehmen. So ist es Kindern und Jugendlichen mit einem eigenen Konto grundsätzlich nicht nur möglich, mit Kontokarte zu bezahlen oder Überweisungen zu veranlassen. Auch der (auch für Eltern praktische) Erhalt von Taschengeld gehört zu den Vorzügen eines eigenen Girokontos.

Doch ab wann genau kann ein solches Konto geführt werden? Grundsätzlich schon ab der Geburt. Die Girokontoeröffnung für ein Baby mag zwar zunächst unsinnig klingen. In der Praxis kommt dies jedoch durchaus häufiger vor. Denn einige Banken bieten Girokonten für Minderjährige als eine Art Sparkonto an. Die Kinder erhalten Zinsen auf ihr dort eingezahltes Geld. In diesem Fall soll das betreffende Girokonto natürlich (noch) nicht vom Kind selbst genutzt werden. Aus diesem Grund ist die Erstellung einer Kontokarte in aller Regel nicht vorgesehen – nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Namen der Eltern. Kontoauszüge werden meist kostenfrei per Post zugesendet.

Eltern in der Verantwortung

Grundsätzlich entscheiden die Eltern eines Minderjährigen, ab wann dieser selbst über ein Girokonto verfügen können soll. Wie eingangs erwähnt, ist ein eigenes Konto für das Erlernen des Umgangs mit Geld durchaus sehr sinnvoll. Allerdings kommt es auf das jeweilige Kind bzw. den Jugendlichen an, ab welchem Zeitpunkt ein eigenes Girokonto zu empfehlen ist. Vor allem die Entscheidung, ab wann der Nachwuchs eine eigene Kontokarte erhält, sollte seitens der gesetzlichen Vertreter gut überlegt sein. Als Orientierung wird von den meisten Kreditinstituten ein Alter von 12 Jahren vorgegeben, das für Eltern aber nicht bindend ist. Studien haben jedoch ergeben, dass die meisten Kinder in diesem Alter bereits ein ausreichendes Verständnis mitbringen, um sorgsam mit Geld umzugehen. Zudem haben sie im Regelfall schon einige Jahre Erfahrung im Umgang mit dem eigenen Taschengeld, was ebenfalls vorteilhaft ist.

Gesetzliche Vertreter sind notwendig

Solange es sich um einen Minderjährigen handelt, kann dieser keine eigenständige Kontoeröffnung vornehmen. Stattdessen sind dessen Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter dafür nötig. Diese können ein Konto auf Namen ihres Nachwuchses eröffnen – in der Praxis oftmals nur gemeinschaftlich. Bei einigen Kreditinstituten kann dabei eine spätere Zugriffsbeschränkung – zum Beispiel durch die Festlegung eines Höchstbetrages für Verfügungen – vorgegeben werden. Zur Kontoeröffnung besteht für das Kreditinstitut eine Identifikations- und Legitimationspflicht aller beteiligten Personen. Das bedeutet, dass sich sowohl die gesetzlichen Vertreter als auch der spätere Kontoinhaber ausweisen müssen. Dies kann mittels Personalausweisen (alternativ Reisepass mit Meldebestätigung) bzw. der Geburtsurkunde (Minderjähriger) geschehen.

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